Die Gemeinden Büron, Geuensee und Knutwil haben auf der Grundlage eines Gemeindevertrages beschlossen, sämtliche Aufgaben im Bereich Bauwesen über das Regionale Bauamt RBS abzuwickeln.
Für die Prüfung von Baugesuchen sowie die Bekanntmachung und Auflage, die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens, die Ausfertigung des Bauentscheids, die rechtlichen Abklärungen, die Auskunftserteilungen, die Baukontrollen, die Statistiken sowie für die Bebauungs- und Gestaltungspläne ist seit dem 1. Juli 2017 das Regionale Bauamt RBS zuständig.
Organisatorisch, personell und administrativ ist das Regionale Bauamt RBS der Gemeindeverwaltung Geuensee angeschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage von Baugesuchen
Nebst der Aktenauflage auf dem regionalen Bauamt RBS in Geuensee können die Baugesuche mit sämtlichen Beilagenauch auf unserer Homepage direkt eingesehen werden (siehe auch Rubrik "Bekanntmachungen").
Gesamtrevision Ortsplanung - Gemeinde Geuensee
Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Geuensee liegt vom 14. April bis 26. Mai 2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Gemeindeverwaltung Geuensee eingesehen werden. Ab dem 14. April 2025 gilt zudem die Planungszone. Das bedeutet, dass bei der Einreichung von Baugesuchen sowohl die bisherigen als auch die neuen Bestimmungen einzuhalten sind. Die Auflagedokumente sind auf der Website der Gemeinde Geuensee sowie auf unserer Website unter Downloads > Geuensee abrufbar. Mit den vorliegenden Planungsinstrumenten schafft die Gemeinde Geuensee die notwendigen Grundlagen für die angestrebte räumliche Entwicklung. Zuständig für das Ortsplanungsverfahren ist die Gemeinde Geuensee. Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen und Fristen im Bereich „Formelles und Termine“ auf der Website der Gemeinde. Bei Fragen zur Ortsplanungsrevision steht Ihnen die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde Geuensee gerne zur Verfügung.